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   LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2010 - L 8 RA 16/02   

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https://dejure.org/2010,117689
LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2010 - L 8 RA 16/02 (https://dejure.org/2010,117689)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.12.2010 - L 8 RA 16/02 (https://dejure.org/2010,117689)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - L 8 RA 16/02 (https://dejure.org/2010,117689)
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  • BSG, 12.09.1991 - 5 RJ 34/90

    Tarifvertragliche Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2010 - L 8 RA 16/02
    Nach den für diese Vergütungsgruppen aufgestellten Tätig-keitsmerkmalen beinhaltet die Tätigkeit Verrichtungen, die eine Anlernzeit von mehr als drei Monaten erfordern (s. BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17).
  • BSG, 26.04.2007 - B 4 R 5/06 R

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - Verwaltungsfachangestellter - pauschale

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2010 - L 8 RA 16/02
    Sie dürfen nicht auf sogenann-te Primitivtätigkeiten verwiesen werden, die von jedermann sofort ohne oder nach nur kurzer Einweisung verrichtet werden können (ständige Rechtsprechung, s. etwa BSG SozR 4-2600 § 43 Nr. 12, Urteile vom 26. April 2007 - B 4 R 5/06 R und vom 9. April 2003 - B 5 RJ 38/02 R).
  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Berufsunfähigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2010 - L 8 RA 16/02
    Der Anspruch bestimmt sich, soweit die Klägerin eine Rentenleistung auf Grund eines bis zum 31. Dezember 2000 eingetretenen Leistungsfalls geltend macht, noch nach §§ 43, 44 Sozialge-setzbuch Sechstes Buch (SGB VI) in der bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Fassung (im Folgenden mit dem Zusatz "a.F." für: alte Fassung zitiert), weil der maßgebliche Rentenantrag bereits im Februar 1996 gestellt worden war (§ 300 Abs. 2 SGB VI; s. BSG SozR 4-2600 § 44 Nr. 1 und 4-1500 § 128 Nr. 3).
  • BSG, 09.04.2003 - B 5 RJ 38/02 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - Erwerbsminderung - selbständiger

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2010 - L 8 RA 16/02
    Sie dürfen nicht auf sogenann-te Primitivtätigkeiten verwiesen werden, die von jedermann sofort ohne oder nach nur kurzer Einweisung verrichtet werden können (ständige Rechtsprechung, s. etwa BSG SozR 4-2600 § 43 Nr. 12, Urteile vom 26. April 2007 - B 4 R 5/06 R und vom 9. April 2003 - B 5 RJ 38/02 R).
  • BSG, 26.04.2005 - B 5 RJ 27/04 R

    Berufsunfähigkeit - Hauptberuf - Berufsschutz - Lösung vom bisherigen Beruf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2010 - L 8 RA 16/02
    Eine frühere, qualitativ hochwertigere versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit hat nur dann Bedeutung, wenn sich der Versicherte von ihr aus Gründen abgewandt hat, die gesundheitsbedingt waren und damit auf einem Risiko beruhten, das durch die Rente wegen Berufsunfähigkeit abgesichert ist (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, s, etwa BSG SozR 4-2600 § 43 Nr. 4 und 12; BSG, Urteil vom 26. April 2005 - B 5 RJ 27/04 R).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.04.2009 - L 3 R 342/07

    Verweisbarkeit eines Facharbeiters bei Entrichtung freiwilliger Beiträge als

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2010 - L 8 RA 16/02
    Zu den Aufgaben der Registratorin gehören beispielsweise die Mitwirkung bei der Bearbeitung laufender oder gleichartiger Ge-schäfte nach Anleitung, das Entwerfen von dabei zu erledigenden Schreiben nach skizzierten Angaben, die Erledigung ständig wiederkehrender Arbeiten in Anlehnung an ähnliche Vorgän-ge, auch ohne Anleitung, die Führung von Brieftagebüchern schwieriger Art, die Führung von nach technischen oder wissenschaftlichen Merkmalen geführten Karteien (siehe dazu stellver-tretend LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. April 2009 - L 3 R 342/07 und LSG Ber-lin, Beschluss vom 6. August 2004 - L 16 RA 29/00, beide veröffentlicht in "Juris").
  • BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 29/04 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Rangierleiter - tarifliche Einstufung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2010 - L 8 RA 16/02
    Eine frühere, qualitativ hochwertigere versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit hat nur dann Bedeutung, wenn sich der Versicherte von ihr aus Gründen abgewandt hat, die gesundheitsbedingt waren und damit auf einem Risiko beruhten, das durch die Rente wegen Berufsunfähigkeit abgesichert ist (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, s, etwa BSG SozR 4-2600 § 43 Nr. 4 und 12; BSG, Urteil vom 26. April 2005 - B 5 RJ 27/04 R).
  • BSG, 09.10.2007 - B 5b/8 KN 2/07 R

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - Verweisung - Zigarettenautomatenauffüller -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2010 - L 8 RA 16/02
    Sie dürfen nicht auf sogenann-te Primitivtätigkeiten verwiesen werden, die von jedermann sofort ohne oder nach nur kurzer Einweisung verrichtet werden können (ständige Rechtsprechung, s. etwa BSG SozR 4-2600 § 43 Nr. 12, Urteile vom 26. April 2007 - B 4 R 5/06 R und vom 9. April 2003 - B 5 RJ 38/02 R).
  • LSG Berlin, 06.08.2004 - L 16 RA 29/00
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2010 - L 8 RA 16/02
    Zu den Aufgaben der Registratorin gehören beispielsweise die Mitwirkung bei der Bearbeitung laufender oder gleichartiger Ge-schäfte nach Anleitung, das Entwerfen von dabei zu erledigenden Schreiben nach skizzierten Angaben, die Erledigung ständig wiederkehrender Arbeiten in Anlehnung an ähnliche Vorgän-ge, auch ohne Anleitung, die Führung von Brieftagebüchern schwieriger Art, die Führung von nach technischen oder wissenschaftlichen Merkmalen geführten Karteien (siehe dazu stellver-tretend LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. April 2009 - L 3 R 342/07 und LSG Ber-lin, Beschluss vom 6. August 2004 - L 16 RA 29/00, beide veröffentlicht in "Juris").
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